Der Steuerfreibetrag für pauschal versteuerte Übungsleiter...

...beträgt ab 2026 3300 € pro Jahr. Übersteigt das Übungsleiter-Entgelt diese Summe nicht, muss weder der Verein noch der Übungsleiter dafür Abgaben entrichten. Voraussetzung ist das Ausfüllen des unten aufgeführten Freibetrag-Formulars, das vor der ersten Bezahlung beim Verein abgegeben werden muß. Zum Herunterladen einfach drauf klicken !

Steuerfreibetrag 2026.pdf
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