SCL-Beiträge

Am 3.Mai 2024 wurde auf der SCL-Mitgliederversammlung eine Erhöhung der Beiträge ab 1.Juli 2024 beschlossen.

Zusätzlich zum Grundbeitrag wird ein Zusatzbeitrag erhoben, der sich nach der Zugehörigkeit der jeweiligen Abteilung orientiert. In der Tabelle sind der Grundbeitrag und der Zusatzbeitrag addiert zu sehen.

Weitere Beitrags-Regelungen

  • Alle Mitglieder müssen für den Beitragseinzug eine Einzugsermächtigung unterschreiben, ansonsten wird eine Gebühr von zusätzlich 2,- € pro Quartal verlangt.
  • Sollte es zu Rücklastschriften beim Beitragseinzug kommen, muss mit Gebühren der Bank und des Vereines gerechnet werden. 
  • Aufnahmegebühr : 1 Monatsbeitrag
  • Kinder bis 3 Jahre müssen in  Begleitung eines Elternteiles eintreten, wobei das Kind beitragsfrei und das Elternteil zahlungspflichtig am Sport teilnehmen kann.
  • Mitglieder zwischen 18 und 27 Jahren müssen zum Erreichen der Ermäßigung eine Ausbildungs- oder Studentenbescheinigung  vorgelegen, ansonsten wird automatisch Erwachsenenbeitrag berechnet. 
  • Der Familien-Höchstbetrag gilt auch für ein Elternteil mit mehreren Kindern.
  • Mitglieder des SCL-Fitness-Studios erhalten 15 % Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag und brauchen keine Aufnahmegebühr zu zahlen.
  • BUT - Berechtigungen müssen ab 1.1.2020 von den Mitgliedern über das Job-Center selbst eingereicht werden, Beiträge müssen beim Verein voll bezahlt werden und können dann mit Nachweis über den Kontoauszug vom Amt eingefordert werden.   

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