Der Steuerfreibetrag für pauschal versteuerte Übungsleiter...
...beträgt ab 2023 3000 € pro Jahr. Übersteigt das Übungsleiter-Entgelt diese Summe nicht, muß weder der Verein noch der Übungsleiter dafür Abgaben entrichten. Voraussetzung ist das Ausfüllen des unten aufgeführten Freibetrag-Formulars, das vor der ersten Bezahlung beim Verein abgegeben werden muß. Zum Herunterladen einfach drauf klicken !
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