Wenn die folgenden Merkmale für eine Sponsoring-Aktion zutreffen, kann diese Massnahme der SCL-Geschäftsstelle über das untenstehende Formular übermittelt werden.
Sponsoring ist die Zahlung einer Firma für vom SCL zu erbringende Werbeleistungen auf z.B.
Alle Werbemassnahmen, die für Gruppen oder Mannschaften im SCL vereinbart werden, müssen, möglichst schon vor Durchführung, an die SCL-Geschäftsstelle weitergegeben werden.
Ohne den Geldfluss über den SCL und die Bekanntgabe der Massnahmen-Bedingungen über das Formular darf der SCL keine Rechnungen ausstellen.
Alle steuerrechtlichen Konsequenzen bei Nicht-Bekanntgabe von Sponsoring-Massnahmen an die SCL-Geschäftsstelle sind vom Verursacher zu tragen (z.B. Trainer, Abteilungs-Mitarbeiter), der die Massnahme inklusive Geldfluss abgewickelt hat.