Sponsoring Massnahme geplant

Wenn die folgenden Merkmale für eine Sponsoring-Aktion zutreffen, kann diese Massnahme der SCL-Geschäftsstelle über das untenstehende Formular übermittelt werden.

Sponsoring ist die Zahlung einer Firma für vom SCL zu erbringende Werbeleistungen auf z.B.

  • Sportkleidung wie Trikots, Trainingsanzug,
  • Bandenwerbung in Sportstätten oder bei Veranstaltungen
  • Werbung auf der Homepage oder in Publikationen

Alle Werbemassnahmen, die für Gruppen oder Mannschaften im SCL vereinbart werden, müssen, möglichst schon vor Durchführung, an die SCL-Geschäftsstelle weitergegeben werden.

Ohne den Geldfluss über den SCL und die Bekanntgabe der Massnahmen-Bedingungen über das Formular darf der SCL keine Rechnungen ausstellen.

Alle steuerrechtlichen Konsequenzen bei Nicht-Bekanntgabe von Sponsoring-Massnahmen an die SCL-Geschäftsstelle sind vom Verursacher zu tragen (z.B. Trainer, Abteilungs-Mitarbeiter), der die Massnahme inklusive Geldfluss abgewickelt hat.

Das Wetter auf dem SCL-Platz:

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