Wenn eine Privatperson oder eine Firma eine Geldspende oder Sachspende leistet und dafür vom SCL eine Spenden-Quittung erhalten soll, muss die Bedingung erfüllt sein, dass der SCL für den gespendeten Betrag keinerlei Gegenleistung erbringt.
So darf z.B. auf einem gespendeten Trikotsatz keine Werbung des Spenders auftauchen, denn dann würde der Vorgang zum Sponsoring werden.
Alle Spendenmassnahmen, die für Gruppen oder Mannschaften im SCL vereinbart werden, müssen, möglichst im Vorfeld, in das untenstehende Formular an die SCL-Geschäftsstelle eingegeben werden.
Ohne die Bekanntgabe der Spendenhöhe über das Formular und den Geldfluss über den SCL darf der SCL keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Für Spenden bis 300 € im Jahr reicht dem Finanzamt als Nachweis der Kontoauszug des Spenders. Ab 300 € Spendenhöhe kann nur der gemeinnützige Verein eine Spendenbescheinigung als Nachweis ausstellen