Egal ob Spende oder Sponsoring: Beide Zuwendungen müssen vom zuständigen SCL-Mitarbeiter über die untenstehenden Links an die SCL-Geschäftsstelle bekannt gegeben werden. Bei Bedarf erfolgt auch von dort eine Beratung zum korrekten Ablauf der Zuwendung.
Es gibt nur diese 2 Möglichkeiten der Geld- oder Sachzuwendung an einen gemeinnützigen Verein. In der Grafik sind die Unterschiede gut veranschaulicht:
Wenn eine Privatperson oder eine Firma eine Geldspende oder Sachspende leistet und dafür vom SCL eine Spenden-Quittung erhalten soll, muss die Bedingung erfüllt sein, dass der SCL für den gespendeten Betrag keinerlei Gegenleistung den Spender erbringt.
Eine Gegenleistung wäre es z.B., wenn auf einem gespendeten Trikotsatz Werbeaufdrucke des Spenders auftauchen. Dann würde keine Spende, sondern vom SCL zu versteuerndes Sponsoring vorliegen.
Alle Spendenmassnahmen, die für Gruppen oder Mannschaften im SCL vereinbart werden, müssen, möglichst im Vorfeld, in das Formular an die SCL-Geschäftsstelle eingegeben werden. (siehe Link unten)
Ohne die Bekanntgabe der Spendenhöhe über das Formular und den Geldfluss über den SCL darf der SCL keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Für Spenden bis 300 € im Jahr reicht dem Finanzamt als Nachweis der Kontoauszug des Spenders. Ab 300 € Spendenhöhe kann nur der gemeinnützige Verein eine Spendenbescheinigung als Nachweis ausstellen.
Sponsoring ist die Zahlung einer Firma für vom SCL zu erbringende Werbeleistungen auf z.B.
Alle Werbemassnahmen, die für Gruppen oder Mannschaften im SCL vereinbart werden, müssen, möglichst im Vorfeld, in das Formular an die SCL-Geschäftsstelle eingegeben werden. (siehe Link unten)
Ohne den Geldfluss über den SCL und die Bekanntgabe der Massnahmen-Bedingungen über das Formular darf der SCL keine Rechnungen ausstellen.
Alle steuerrechtlichen Konsequenzen bei Nicht-Bekanntgabe von Sponsoring-Massnahmen an die SCL-Geschäftsstelle sind vom Verursacher zu tragen (z.B. Trainer, Abteilungs-Mitarbeiter), der die Massnahme inklusive Geldfluss nicht über das SCL-Konto abgewickelt hat.
Meldung einer Sponsoring-Massnahme an die SCL-Geschäftsstelle
Beim Empfang von Spenden und Abwickeln von Werbeaktionen müssen die Richtlinien des SCL eingehalten werden, um negative Folgen für den SCL, den Mitarbeiter oder die Spender und Werbefirmen zu vermeiden. Das PDF mit den Richtlinien dazu kann hier heruntergeladen werden.