Beiträge
Mitgliedsbeiträge SC Langenhagen e.V. - ab 01.07.2024
| Erwachsene ab 18 Jahre | 16,00 € monatlich |
| Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 17 Jahre | 12,00 € monatlich |
| Rentner, Auszubildende und Studenten (max. 27 Jahre) mit Nachweis | 13,00 € monatlich |
| Paare | 28,00 € monatlich |
| 1 Elternteil + 1 Kind | 24,00 € monatlich |
| Familien ab 3 Personen Höchstbeitrag | 34,00 € monatlich |
| Aufnahmegebühr 1 Monatsgrundbeitrag | 12,00 € - 16,00 € (einmalig) |
| Sonderbeitrag / Reparatur | 12,00 € jährlich |
| Zusatzbeiträge für Abteilungen | |
| Badminton | 2,50 € monatlich |
| Basketball | 3,00 € monatlich |
| Fußball | 3,00 € monatlich |
| Handball | 2,00 € monatlich |
| Kegeln | 1,00 € monatlich |
| Leichtathletik | 3,50 € monatlich |
| Schwimmen | 6,00 € monatlich |
| Tanzen | 1,50 € monatlich |
| Tischtennis | 0,50 € monatlich |
| Leistungsturnen | 6,00 € monatlich |
| Triathlon | 1,50 € monatlich |
| Volleyball | 2,50 € monatlich |
Kinder bis einschließlich 2 Jahre, müssen in Begleitung eines Erwachsenen Mitgliedes am Sport teilnehmen und sind bis zum 3. Lebensjahr beitragsfrei.
Mitglieder der SCL-Fitness-Lifetime erhalten 15 % Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag und brauchen keine Aufnahmegebühr zu zahlen.
Weitere Beitragsregelungen
Alle Mitglieder müssen für den Beitragseinzug eine Einzugsermächtigung unterschreiben
Für die SCL-Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen können, sondern ihren Beitrag überweisen müssen, wird für die Rechnungsstellung der Überweisung des Quartals-Beitrags per Brief oder E-Mail ein Betrag von 3,- € pro Quartal verlangt.
Aufnahmegebühr : 1 Monatsbeitrag
Mitglieder zwischen 18 und 27 Jahren müssen zum Erreichen der Ermäßigung eine Ausbildungs- oder Studentenbescheinigung vorgelegen, ansonsten wird automatisch Erwachsenenbeitrag berechnet.
Der Familien-Höchstbetrag gilt auch für ein Elternteil mit mehreren Kindern.
Langenhagen-Pass-Inhaber zahlen 50 % des fälligen Grundbeitrages. Abteilungsbeiträge sind von der Ermäßigung ausgeschlossen!
BUT - Berechtigungen müssen ab 1.1.2020 von den Mitgliedern über die Region selbst eingereicht werden und das Geld wird zur Selbstverwaltung nur auf die Konten der Empfänger überwiesen.