Beiträge

Mitgliedsbeiträge SC Langenhagen e.V. - ab 01.07.2024

 

Erwachsene ab 18 Jahre 16,00 € monatlich
Kinder ab 3 Jahre und
Jugendliche bis 17 Jahre
12,00 € monatlich
Rentner, Auszubildende und
Studenten (max. 27 Jahre) mit Nachweis 
13,00 € monatlich
Paare 28,00 € monatlich
1 Elternteil + 1 Kind 24,00 € monatlich
Familien ab 3 Personen Höchstbeitrag 34,00 € monatlich
  
Aufnahmegebühr 1 Monatsgrundbeitrag 12,00 € - 16,00 € (einmalig)
  
Sonderbeitrag / Reparatur 12,00 € jährlich 
  
Zusatzbeiträge für Abteilungen 
Badminton 2,50 € monatlich
Basketball3,00 € monatlich
Fußball3,00 € monatlich
Handball2,00 € monatlich
Kegeln1,00 € monatlich
Leichtathletik3,50 € monatlich
Schwimmen6,00 € monatlich
Tanzen1,50 € monatlich
Tischtennis0,50 € monatlich
Leistungsturnen6,00 € monatlich
Triathlon1,50 € monatlich
Volleyball2,50 € monatlich

 

Kinder bis einschließlich 2 Jahre, müssen in Begleitung eines Erwachsenen Mitgliedes am Sport teilnehmen und sind bis zum 3. Lebensjahr beitragsfrei.
 

Mitglieder der SCL-Fitness-Lifetime erhalten 15 % Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag und brauchen keine Aufnahmegebühr zu zahlen.

Weitere Beitragsregelungen

  • Alle Mitglieder müssen für den Beitragseinzug eine Einzugsermächtigung unterschreiben

  • Für die SCL-Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen können, sondern ihren Beitrag überweisen müssen, wird für die Rechnungsstellung der Überweisung des Quartals-Beitrags per Brief oder E-Mail ein Betrag von 3,- € pro Quartal verlangt.

  • Aufnahmegebühr : 1 Monatsbeitrag

  • Mitglieder zwischen 18 und 27 Jahren müssen zum Erreichen der Ermäßigung eine Ausbildungs- oder Studentenbescheinigung  vorgelegen, ansonsten wird automatisch Erwachsenenbeitrag berechnet. 

  • Der Familien-Höchstbetrag gilt auch für ein Elternteil mit mehreren Kindern.

  • Langenhagen-Pass-Inhaber zahlen 50 % des fälligen Grundbeitrages. Abteilungsbeiträge sind von der Ermäßigung ausgeschlossen!

  • BUT - Berechtigungen müssen ab 1.1.2020 von den Mitgliedern über die Region selbst eingereicht werden und das Geld wird zur Selbstverwaltung nur auf die Konten der Empfänger überwiesen.