...beträgt ab 2023 3000 € pro Jahr. Übersteigt das Übungsleiter-Entgelt diese Summe nicht, muß weder der Verein noch der Übungsleiter dafür Abgaben entrichten. Voraussetzung ist das Ausfüllen des unten aufgeführten Freibetrag-Formulars, das vor der ersten Bezahlung beim Verein abgegeben werden muß. Zum Herunterladen einfach drauf klicken !