SCL-Beiträge
Ab 1.Juli 2015 trat die neue Satzung des SCL in Kraft, die im Februar 2015 von der Jahreshauptversammlung beschlossen worden ist. Dieser Umstand kann sich bei der Beitrags-Lastschrift der SCL-Mitglieder auswirken. Ab sofort wird bei den SCL-Sportlern, die in mehreren Abteilungen eingeschrieben sind, dem Grundbeitrag der Zusatzbeitrag aller dieser Abteilungen zuaddiert. So zahlt z.B. ein Erwachsener (Grundbeitrag 14 €), der Fußball (Zusatzbeitrag 3 €) und Handball (Zusatzbeitrag 2 €) im SCL spielt, künftig 19 € im Monat. Bisher waren es in diesem Fall 17 €, weil nur der höchste Zusatzbeitrag der Abteilungen dazu gerechnet wurde.
Neu ist in der Satzung auch verankert, dass künftig für die Rechnungsstellung des Quartals-Beitrags per Brief ein Betrag von 1,50 € verlangt wird. Dies gilt nur für die SCL-Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sondern ihren Beitrag überweisen.
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Weitere Beitrags-Regelungen
- Alle Mitglieder müssen für den Beitragseinzug eine Einzugsermächtigung unterschreiben.
- Aufnahmegebühr : 1 Monatsbeitrag
- Kinder bis 3 Jahre, die in Begleitung eines erwachsenen Mitgliedes am Sport teilnehmen, sind beitragsfrei.
- ab 18 - 27 Jahren muss eine Ausbildungs- oder Studentenbescheinigung zur Ermäßigung vorgelegt werden, ansonsten wird automatisch Erwachsenenbeitrag berechnet.
- Der Familien-Höchstbetrag gilt auch für ein Elternteil mit mehreren Kindern.
- Langenhagen-Pass-Inhaber zahlen 50 % des fälligen Grundbeitrages. Abteilungsbeiträge sind von der Ermäßigung ausgeschlossen!
- Mitglieder des SCL-Fitness-Studios erhalten 15 % Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag und brauchen keine Aufnahmegebühr zu zahlen.
- BUT - Berechtigungen müssen ab 1.1.2020 von den Mitgliedern über die Region selbst eingereicht werden und das Geld wird zur Selbstverwaltung nur auf die Konten der Empfänger überwiesen.