SCL-Beiträge

Am 3.Mai 2024 wurde auf der SCL-Mitgliederversammlung eine Erhöhung der Beiträge ab 1.Juli 2024 beschlossen.

Zusätzlich zum Grundbeitrag wird ein Zusatzbeitrag erhoben, der sich nach der Zugehörigkeit der jeweiligen Abteilung orientiert. In der Tabelle sind der Grundbeitrag und der Zusatzbeitrag addiert zu sehen.

Weitere Beitrags-Regelungen

  • Alle Mitglieder sollten für den Beitragseinzug eine Einzugsermächtigung unterschreiben.
  • Für die SCL-Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sondern ihren Beitrag überweisen wollen, wird für die Rechnungsstellung der Überweisung des Quartals-Beitrags per Brief oder E-Mail ein Betrag von 1,50 € pro Quartal verlangt.
  • Aufnahmegebühr : 1 Monatsbeitrag
  • Kinder bis 3 Jahre, die in Begleitung eines Elternteiles, das bereits SCL-Mitglied ist, am Sport teilnehmen, sind beitragsfrei.
  • Mitglieder zwischen 18 und 27 Jahren müssen zum Erreichen der Ermäßigung eine Ausbildungs- oder Studentenbescheinigung  vorgelegen, ansonsten wird automatisch Erwachsenenbeitrag berechnet. 
  • Der Familien-Höchstbetrag gilt auch für ein Elternteil mit mehreren Kindern.
  • Langenhagen-Pass-Inhaber zahlen 50 % des fälligen Grundbeitrages. Abteilungsbeiträge sind von der Ermäßigung ausgeschlossen!
  • Mitglieder des SCL-Fitness-Studios erhalten 15 % Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag und brauchen keine Aufnahmegebühr zu zahlen.
  • BUT - Berechtigungen müssen ab 1.1.2020 von den Mitgliedern über die Region selbst eingereicht werden und das Geld wird zur Selbstverwaltung nur auf die Konten der Empfänger überwiesen.  

JHV 2025 am 25.April

Die Mitglieder-Versammlung des SCL findet am Freitag, 25.4. um 19 Uhr im Clubheim statt. 

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